Einheitsgemeinde oder nicht?
Volketswil prüft derzeit vertieft die Möglichkeit, eine Einheitsgemeinde zu bilden.
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2024
Juni 2024
An der Gemeindeversammlung vom 7. Juni 2024 wurde die im Sinne eines Szenarios Einheitsgemeinde totalrevidierte Gemeindeordnung vorberaten zuhanden der Urnenabstimmung vom 22. September 2024. Hier finden Sie die wesentlichen Dokumente zum Thema, von der Weisung für die Gemeindeversammlung bis zur Publikation der gefassten Beschlüsse:
- GV_07062024_Beschlüsse_online
PDF, 124 KB - GV_07062024_Synoptische_Darstellung
PDF, 406 KB - Präsentation_Gemeindeordnung_Änderungsanträge
PDF, 1.1 MB - Präsentation_Gemeindeordnung_Einheitsgemeinde
PDF, 5.8 MB - Weisung_Einheitsgemeinde_neue_GO
PDF, 813 KB
2023
September 2023
Vernehmlassung neue Gemeindeordnung Einheitsgemeinde
Der Gemeinderat und die Schulpflege Volketswil haben eine neue Gemeindeordnung ausgearbeitet, zu der die Öffentlichkeit nun Stellung nehmen kann. Zur Vernehmlassung sind alle interessierten Volketswilerinnen und Volketswiler eingeladen. Die Stellungnahmen sind per E-Mail bis am 30. November 2023 bei der Gemeinderatskanzlei einzureichen: vernehmlassungenNULL@volketswil.ch.
Dokument zur Vernehmlassung: Gemeindeordnung Vernehmlassungsvorlage [docx]
Weiter haben Gemeinderat und Schulpflege den Entwurf eines Organisationsreglements erstellt. Es wird vom Gemeinderat in eigener Kompetenz erlassen und ist deshalb nicht Teil der Vernehmlassung. Organisationsreglement [pdf]
Die Auswertung der Stellungnahmen erfolgt bis Ende Januar 2024. Anschliessend werden Gemeinderat und Schulpflege eine Vorlage zuhanden der vorberatenden Gemeindeversammlung vom 7. Juni 2024 ausarbeiten. Die Urnenabstimmung über die neue Gemeindeordnung findet am 22. September 2024 statt.
Juli 2023
März 2023
2022
Dezember 2022
Mai 2022
- Fokus Ergebnis Abstimmung 15. Mai 2022
- Kommunale Abstimmungsresultate 15. Mai 2022
- Beleuchtender Bericht Einzelinitiative Einheitsgemeinde 15. Mai 2022
Die Einheitsgemeinde im Detail (3)
Der beleuchtende Bericht der Politischen Gemeinde in drei Teilen.
Teil 3: Vorlage in Kürze und Stellungnahme des Gemeinderats
Wir fassen für Sie heute zusammen, worum es bei der Abstimmung geht. Klaus Näder hat am 12. Dezember 2019 eine Einzelinitiative „Einheitsgemeinde“ bei der Schulpflege eingereicht. Gemäss dem Initiativtext wird die Auflösung der Schulgemeinde Volketswil und die Übernahme der Schulaufgaben durch die Politische Gemeinde Volketswil beantragt. In einer Einheitsgemeinde bündeln Schulgemeinde und Politische Gemeinde ihre Kräfte. Die überwiegende Mehrheit der Gemeinden im Kanton Zürich sind bereits Einheitsgemeinden. Der Gemeinderat will den Willen des Initianten umsetzen und nach Annahme der Initiative die Idee einer Volketswiler Einheitsgemeinde im Detail prüfen. Mit einem Ja am 13. Februar 2022 ermöglichen die Volketswiler Stimmbürgerinnen und Stimmbürger diese Prüfung. Es werden noch keine Fakten geschaffen, sondern nur die Entscheidungsgrundlagen vollständig ausgearbeitet. Erst in einer zweiten Abstimmung würden die Volketswilerinnen und Volketswiler dann definitiv über die Einheitsgemeinde befinden.
Dem Gemeinderat ist es ein grosses Anliegen, der Schule und deren Schülerinnen und Schülern die bestmöglichen Strukturen für die Zukunft zu bieten. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, müssen wir Neuem eine Chance geben und Bestehendes überprüfen. An der Urnenabstimmung vom 13. Februar 2022 wird also nur über die Erheblicherklärung der Einzelinitiative abgestimmt, das heisst: ob diese Einzelinitiative näher geprüft werden soll oder nicht. Es wird noch keine Einheitsgemeinde gebildet.
Stellungnahme und Empfehlung des Gemeinderates
- Ein erstes Ja zur Einzelinitiative schafft keine Fakten, sondern bietet die Chance, strukturelle Entwicklungsoptionen für unsere Gemeinde seriös, unter Mitwirkung aller Schlüsselfiguren, zu prüfen.
- Einheitsgemeinden sind zeitgemäss. Sie bündeln die Kräfte von Schulgemeinde und Politischer Gemeinde. Davon profitiert die ganze Bevölkerung. Auch der Kanton unterstützt und fördert Einheitsgemeinden.
- Über 80 Prozent der Zürcher Bevölkerung lebt bereits heute in Einheitsgemeinden – also in Politischen Gemeinden, die auch Aufgaben der Volksschule wahrnehmen.
- Was ist der Mehrwert einer Einheitsgemeinde? Diese Frage ist es wert, genau geprüft zu werden. Der Gemeinderat will deshalb den Willen des Initianten umsetzen und die Idee vertieft prüfen.
- Auf Basis dieser Erkenntnisse kann die Bevölkerung später nochmals darüber entscheiden, ob Volketswil den Schritt in die Einheitsgemeinde vollziehen soll oder nicht (Abstimmung über neue Gemeindeordnung).
- Die Einheitsgemeinde hat keinen Einfluss auf den Schulbetrieb. Der pädagogische Bereich bleibt unangetastet in der Obhut der Schulpflege.
- Die Einheitsgemeinde beeinflusst lediglich die Rahmenbedingungen. Fachwissen wird in der Verwaltung zusammengelegt, Abläufe werden vereinfacht oder vereinheitlicht und Synergien genutzt.
- Dem Gemeinderat ist die Qualität der Schule und das Wohl der Schülerinnen und Schüler ein grosses Anliegen. Die Schulpflege wird dies in diesem Sinne auch in einer Einheitsgemeinde umsetzen können.
- Der Gemeinderat befürwortet die Einheitsgemeinde im Interesse der Bevölkerung.
Aufgrund dieser Ausführungen ist der Gemeinderat der Ansicht, dass die Einzelinitiative klar zu unterstützen ist. Bis anhin wurde das Konzept der Einheitsgemeinde in Volketswil noch nie eingehend geprüft. Der Gemeinderat empfiehlt den Volketswiler Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern die Einzelinitiative Näder mit einem JA als erheblich zu erklären.
Gemeinderat Volketswil
Die Einheitsgemeinde im Detail (2)
Der beleuchtende Bericht der Politischen Gemeinde in drei Teilen.
Teil 2: Chancen und Realitäten
Die Zahl der Schulgemeinden nimmt im Kanton Zürich seit Jahren stetig ab. Neubildungen von Schulgemeinden sind gemäss Gemeindegesetz grundsätzlich ausgeschlossen. Per 1. Januar 2021 gibt es im Kanton Zürich noch 82 Schulgemeinden. Vereinigte Schulgemeinden (Modell analog Volketswil) gibt es gerade noch 17. Im Bezirk Uster wurde zuletzt am 13. Juni 2021 in Fällanden die Bildung einer Einheitsgemeinde an der Urne beschlossen. Zahlreiche laufende Projekte zeigen, dass weitere Auflösungen von Schulgemeinden anstehen.
Auflösung Schulgemeinden und Bildung Einheitsgemeinden
|
1975 |
1995 |
2015 |
2021 |
Veränderung |
---|---|---|---|---|---|
Primarschulgemeinden |
103 |
100 |
51 |
37 |
-66 |
Sekundarschulgemeinden |
45 |
43 |
30 |
28 |
-17 |
Vereinigte Schulgemeinden |
42 |
45 |
22 |
17 |
-25 |
Einheitsgemeinden |
21 |
23 |
81 |
94 |
+73 |
Der Gemeinderat befasst sich schon seit Jahren mit dem Thema Einheitsgemeinde. Die Initiative Näder wird vom Gemeinderat daher begrüsst. In der Einheitsgemeinde Volketswil sieht der Gemeinderat eine grosse Chance und eine Notwendigkeit für eine zielgerichtete und koordinierte Weiterentwicklung der Gemeinde Volketswil. Die Frage, ob auch Volketswil diesen Schritt wagen soll, ist es wert, genau geprüft zu werden.
Gemeinden im Vergleich
Von den 25 grössten Gemeinden im Kanton Zürich ist lediglich Volketswil keine Einheitsgemeinde (Primarschulen).
Politische Gemeinde |
Einwohner1 |
Einheits- |
---|---|---|
Zürich |
421'878 |
Ja |
Winterthur |
114'220 |
Ja |
Uster |
35'337 |
Ja |
Dübendorf |
29'907 |
Ja |
Dietikon |
28'057 |
Ja |
Wetzikon |
25'056 |
Ja |
Wädenswil |
24'832 |
Ja |
Horgen |
23'090 |
Ja |
Bülach |
21'998 |
Ja |
Opfikon |
20'954 |
Ja |
Kloten |
20'429 |
Ja |
Schlieren |
19'881 |
Ja |
Adliswil |
19'049 |
Ja |
Volketswil |
18'865 |
Nein |
Regensdorf |
18'568 |
Ja |
Thalwil |
18‘278 |
Ja |
Illnau-Effretikon |
17'352 |
Ja |
Wallisellen |
17'218 |
Ja2 |
Küsnacht |
14'811 |
Ja |
Stäfa |
14'791 |
Ja |
Meilen |
14'539 |
Ja |
Richterswil |
13'670 |
Ja |
Zollikon |
13'311 |
Ja |
Rüti |
12'494 |
Ja3 |
Affoltern a.A. |
12'289 |
Ja |
1 Einwohnerzahlen per 31. Dezember 2020
2 ab Mitte 2022
3 ab 1. Januar 2022
Diese Chancen und Realitäten bringt die Einheitsgemeinde
- Die Schulpflege wird entlastet und kann sich uneingeschränkt ihrer Hauptaufgabe – der Schule, deren Betrieb und Weiterentwicklung – widmen.
- Die Gemeinde Volketswil tritt in Zukunft als Einheit auf: eine Gemeinde, eine Stimme. Das stärkt die Position gegenüber dem Kanton und weiteren Verhandlungspartnern.
- Die Einheitsgemeinde ist zeitgemäss und optimiert die Strukturen im Behörden und Verwaltungsbereich. Es können Synergien genutzt und Doppelspurigkeiten eliminiert werden.
- Schulgemeinde und Politische Gemeinde führen heute separate Budgets und Rechnungen. Eine Zusammenlegung entlastet die Schulgemeinde von der Abhängigkeit der Steuereinnahmen. Sie gewinnt an finanzieller Flexibilität.
- Bei der Einheitsgemeinde ist das Ressort Bildung ein gleichwertiges Ressort des Gemeinderates. Das ermöglicht der Schule mehr Mitsprache in anderen wichtigen Ressorts wie zum Beispiel Sicherheit, Soziales oder Liegenschaften.
- Die Schulpräsidentin / der Schulpräsident ist gleichzeitig Gemeinderat. Die Vernetzung, Koordination sowie der Informationsfluss sind somit beidseitig automatisch gegeben und sichergestellt.
Folgende Aspekte bleiben von der Einheitsgemeinde unberührt
- Die Einheitsgemeinde hat keinen Einfluss auf den Schulbetrieb. Der pädagogische Bereich bleibt gemäss Volksschulgesetz unangetastet in der Verantwortung der Schulpflege.
- Die Schulpflege bleibt eine eigenständige Behörde (vergleichbar mit Sozialbehörde).
- Die Anzahl Mitglieder der Schulpflege bleibt sich gleich.
- Sowohl die Mitglieder Schulpflege als auch die Schulpräsidentin / der Schulpräsident werden durch die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger direkt gewählt.
- Die Schulpflege behält ihr direktes Antragsrecht an die Gemeindeversammlung.
- Die Schulpflege behält ihre heutige Finanzkompetenz.
Gemeinderat Volketswil
Die Einheitsgemeinde im Detail (1)
Der beleuchtende Bericht der Politischen Gemeinde in drei Teilen.
Teil 1: Worum geht es? Die Abstimmung ist der Startschuss für eine vertiefte Prüfung.
Die Einzelinitiative beabsichtigt zu prüfen, welche Vor- und Nachteile, Chancen und Gefahren eine Auflösung der Schulgemeinde und die Bildung einer Einheitsgemeinde mit sich bringen. Das Verfahren ist zweistufig. In der bevorstehenden Abstimmung geht es lediglich um die Erheblicherklärung der Initiative. Das Stimmvolk entscheidet jetzt darüber, ob die Idee der Initiative überhaupt näher geprüft und für die Umsetzung vorbereitet werden soll. In einem zweiten Schritt erfolgt die vertiefte Prüfung und es wird eine neue Gemeindeordnung erarbeitet. Und über diese neue Gemeindeordnung würde das Stimmvolk nochmals an der Urne abstimmen. Erst dann würde definitiv entschieden, ob die Einheitsgemeinde Realität wird. Wie der Prozess für eine Einzelinitiative abläuft, sehen Sie hier auch bildlich:
Quelle: Gemeindeamt Kanton Zürich
Mit Blick auf die Abstimmungen über die Erheblichkeit der Einzelinitiative haben sich die Schulpflege und der Gemeinderat mit den Rahmenbedingungen einer künftigen Zusammenarbeit auseinandergesetzt. Dabei konnten sich die beiden Behörden auf wichtige strategische Eckwerte eines künftigen Miteinanders einigen:
- Das Präsidium der Schulpflege soll auch weiterhin durch das Volk gewählt werden.
- Die Schulpflege bleibt eine eigenständige Kommission.
- Die Anzahl der Mitglieder der Schulpflege soll unverändert beibehalten werden.
- Die Schulpflege behält weiterhin das direkte Antragsrecht an die Gemeindeversammlung.
- Die heutige Finanzkompetenz der Schulpflege bleibt unverändert.
- Für die Kommunikation von Schulthemen bleibt die Schulpflege zuständig.
Die Schulpflege legte dem Gemeinderat einen umfassenden Katalog mit zahlreichen weiteren Gelingensbedingungen (Maximalforderungen) vor. Sie reichen teils tief in die konkrete Umsetzung hinein und können darum erst im Zuge einer vertieften Prüfung plausibilisiert und geklärt werden. Mit den bereits erzielten Einigungen ist eine tragfähige Basis für die Weiterbearbeitung gelegt.
Gemeinderat Volketswil