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Ersatzwahl eines Mitglieds der evangelisch-reformierten Kirchenpflege Volketswil

Ersatzwahl eines Mitglieds der evangelisch-reformierten Kirchenpflege Volketswil

2. Frist für das Einreichen der Wahlvorschläge

Gestützt auf die Wahlausschreibung vom 26. April 2024 wurde für die Ersatzwahl eines Mitglieds der evangelisch-reformierten Kirchenpflege Volketswil für den Rest der Amtsdauer 2022–2026 innert der Frist von 40 Tagen folgender Wahlvorschlag eingereicht:

  • Atland, Christina, w, geb. 25.06.1968, Teamleiterin, wohnhaft Ackerstrasse 158, 8604 Volketswil, von Wetzikon ZH, FDP

In Anwendung von Art. 6 der Kirchgemeindeordnung sowie § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wird eine neue Frist von 7 Tagen, bis spätestens am Freitag, 28. Juni 2024, angesetzt, innert welcher frühere Wahlvorschläge zurückgezogen, geändert oder auch neue Wahlvorschläge beim Gemeinderat Volketswil, Zentralstrasse 21, 8604 Volketswil, eingereicht werden können.

Wählbar ist jede Person, die in der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde stimmberechtigt ist und den Wohnsitz in der Politischen Gemeinde Volketswil hat. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse, Heimatort und ggf. Zugehörigkeit zu einer politischen Partei auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich kann der Rufname angegeben werden.

Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 stimmberechtigten, evangelisch-reformierten Personen der Gemeinde Volketswil unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden. Formulare für die Wahlvorschläge sind auf www.volketswil.ch/politik/wahlen-und-abstimmungen sowie bei der Gemeindeverwaltung Volketswil, Zentralstrasse 21, 8604 Volketswil, erhältlich.

Sofern die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54 GPR erfüllt sind, erklärt der Gemeinderat die vorgeschlagene Person als gewählt. Sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt, wird am 22. September 2024, eine Urnenwahl mit einem leeren Wahlzettel durchgeführt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am 24. November 2024 statt.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen bei der Bezirkskirchenpflege Uster, Morfweg 7, 8610 Uster, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Für den Fristenlauf ist die Online-Publikation auf www.volketswilernachrichten.ch am Freitag, 21. Juni 2024, massgebend.

Freitag, 21. Juni 2024


Gemeinderat Volketswil
volketswil.ch

Inserat 2. Frist für das Einreichen der Wahlvorschläge [pdf]