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Ein Wald für alle

Der Wald rund um Volketswil ist ein wertvoller Lebens- und Erholungsraum, der von unserem Förster engagiert gepflegt wird.

Allgemeine Informationen

Zahlen und Fakten

Die Waldungen des Forstrevieres liegen im Gemeindegebiet von Schwerzenbach, Volketswil und Wangen-Brüttisellen. Im Forstrevier Volketswil und Wangen-Brüttisellen sind die Besitzerverhältnisse wie folgt geregelt:
Karte Waldeigentum [pdf, 19.0 MB]

Ab 01.07.2019 kam der Revierteil “Eichholz” neu zum Forstrevier hinzu. Das Waldgebiet liegt auf dem Gemeindegebiet von Schwerzenbach.
 

Organisation

Das Forstrevier wird nur durch einen Revierförster betreut und verfügt über keinen eigenen Betrieb mit Personal. Holzernte- und Pflegearbeiten werden entweder durch den Revierförster koordiniert und vergeben oder der Waldeigentümer führt diese selber aus. Der Privatwald im Perimeter des Forstrevieres ist in zwei Verbänden bzw. Genossenschaften organisiert. Auf Gemeindegebiet Volketswil ist dies seit 2019 die Flurweggenossenschaft Volketswil (fusioniert aus Privatwaldverband, Wald- und Flurweggenossenschaft). In Wangen-Brüttisellen vertritt der Waldverband Wangen die Interessen der privaten Waldeigentümer. Im gesamten Forstrevier gibt es vier Holzkorporationen, deren Geschäfte werden durch einen Vorstand getätigt, welcher jeweils von der Generalversammlung gewählt wird (normalerweise für die Periode von vier Jahren). Die Korporationen sind privatrechtliche Körperschaften, deshalb gelten diese als Privatwaldeigentümer.

Die Forstreviere wiederum sind im Kanton Zürich in sogenannten Forstkreisen organisiert. Im Kanton Zürich sind dies sieben Forstkreise, welchen jeweils ein Kreisforstmeister vorsteht. Sie sind insbesondere für Bewilligungen und forstrechtliche Fragen rund um den Wald zuständig. Den Kreisforstmeistern steht wiederum der Kantonsoberförster vor. Das Forstrevier Volketswil, Wangen-Brüttisellen befindet sich im Forstkreis 2 (siehe Faktenblatt zum Forstkreis 2 [pdf, 1.3 MB]).

Beim kommunalen Forstdienst ist die Gemeinde für die Bildung des Forstrevieres zuständig nach § 26 des kantonalen Waldgesetzes.
 

Aufgaben Revierförster

Zu den Pflichten des kommunalen Forstdienstes zählen unter anderem die hoheitlichen Aufgaben, das sind gemäss § 28 des kantonalen Waldgesetzes folgende:

Hoheitliche Aufgaben:

  • unmittelbare forstpolizeiliche Aufsicht,
  • Anzeichnen der Holzschläge,
  • Information über die Bedeutung und den Zustand des Waldes sowie über die Wald- und Holzwirtschaft in der Gemeinde,
  • Beratung der Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer sowie der Waldbenützerinnen und Waldbenützer,
  • Mitwirkung bei der Durchführung staatlicher Massnahmen

Neben den hoheitlichen Aufgaben, welche durch die Gemeinde bezahlt werden, gibt es auch noch verrechenbare Leistungen. Diese werden direkt dem Auftraggeber weiterverrechnet. Mögliche verrechenbare Leistungen können sein: Holzverkauf, Waldwertschätzungen, Zustandserhebungen (v. a. bei Bäumen im Siedlungsgebiet), diverse Arbeiten wie z.B. Jungwaldpflege, Pflanzungen oder Spezialaufträge.

Kontaktdaten Revierförster:
Fabio Gass, 044 910 23 43forstNULL@volketswil.ch
 

Waldfunktionen

Die Wälder im Forstrevier haben zum grössten Teil die Vorrangfunktion der Holznutzung, weiter sollen sie auch die biologische Vielfalt stärken. Wobei in Waldbeständen mit dem Vorrang der Holznutzung nicht weniger auf die biologische Vielfalt geachtet wird, denn nur artenreiche und vielfältige Wälder sind widerstandsfähiger als Reinbestände. Die Waldfunktionen werden im Waldentwicklungsplan des Kantons Zürich (WEP) festgelegt (weitere Infos unter Waldentwicklungsplan Kanton Zürich). Ebenso wichtig bzw. immer mehr beansprucht wird die Wohlfahrtsfunktion. Naherholungssuchende aus dem Einzugsgebiet der Gemeinden wie auch Auswärtige nutzen die Wälder für Sport, Erholung und Freizeit.

Die Schutzfunktion ist im Forstrevier Volketswil, Wangen-Brüttisellen kein Thema, da keine Wälder mit besagter Funktion ausgeschieden wurden.

Waldentwicklungsplan Kanton Zürich

Für den Forstdienst ist der Waldentwicklungsplan Kanton Zürich (WEP) ein wichtiges Planungsinstrument. Der WEP ist behördenverbindlich und ist im Waldgesetz und in der Waldverordnung des Kantons Zürich verankert. Er legt unter anderem die langfristigen Ziele der Waldentwicklung fest. Der WEP wird jeweils für eine Dauer von 15 Jahren festgelegt. Hier finden Sie weitere Infos zum aktuellen WEP des Kanton Zürich. 

Bewirtschaftung

In der Schweiz besteht keine generelle Bewirtschaftungspflicht, ausser im Schutzwald. Doch die Erfahrung hat gezeigt, dass es wichtig und auch richtig ist, die heimischen Wälder regelmässig zu bewirtschaften, um überalterte, instabile und schwache Bestände zu verhindern. Und natürlich ein nicht unwesentlicher Grund: einen nachwachsenden CO2-neutralen Rohstoff, welcher vor der Haustüre wächst, zu nutzen, lange Transportdistanzen zu vermeiden und Arbeitsplätze zu erhalten. Um eine koordinierte Bewirtschaftung zu ermöglichen, wurde das gesamte Forstrevier in sogenannte Nutzungseinheiten eingeteilt (siehe Karte Nutzungseinheiten [pdf, 19.4 MB]). Ob und wieviel geerntet wird, ist natürlich immer stark davon abhängig, wie die allgemeine Lage auf dem Holzmarkt ist. Im Jahr 2020 wurden die Pläne zu den Nutzungseinheiten digitalisiert.

Wichtige Links

Informationen für Waldeigentümer-/innen

Aktuelles

Information für Waldeigentümer_-innen und Waldbesuchende.pdf [pdf, 3.1 MB]

Rundschreiben

Das Rundschreiben des Revierförsters kann mehrmals im Jahr erscheinen (abhängig von Extremereignissen oder nach Bedarf) und wird per Post an alle Waldeigentümer des Forstrevieres versendet. Auf Wunsch auch digital. Bei Interesse können Sie das Rundschreiben gerne auch herunterladen.

Rundschreiben:

Aus- und Weiterbildung

Eine fundierte Ausbildung ist das A und O für eine möglichst unfallfreie Tätigkeit. Dies gilt nicht nur bei Arbeiten im Wald, sondern ganz allgemein. Hier finden Sie das aktuelle Kursprogramm.  Die Kurse werden von der OdA Wald ZH-SH und der Abteilung Wald Kanton Zürich, Sektion Staatswald und Ausbildung angeboten.

Downloads

Hier finden Sie wichtige Dokumente/Merkblätter/Richtlinien/Gesetze/Verordnungen alles um das Thema Wald:

Vereinbarungen:

Merkblätter:

Gesetze/Verordnungen:

Richtlinien:

Informationen für Waldbesucher/-innen

Allgemeine Informationen


Diese Seite ist für alle Waldbesucher, -interessierte und Naherholungssuchende gedacht. Hier finden Sie alle wichtigen Unterlagen, zum Beispiel wie Sie vorgehen müssen, wenn Sie eine Veranstaltung im Wald planen. Sie erfahren auch, welche Verhaltensregeln im Wald gelten, damit ein gutes Miteinander möglich ist.
 

Aktuelles

Information für Waldeigentümer_-innen und Waldbesuchende [pdf, 3.1 MB]

Wald-Knigge

Die Arbeitsgemeinschaft für den Wald hat ein humorvolles Video zum Thema Wald-Knigge produziert. Sehen Sie sich hier dieses Video an.

Downloads

Hier finden Sie wichtige Dokumente/Merkblätter/Richtlinien/Gesetze/Verordnungen zum Thema Wald:

Gesetze/Verordnungen:

Merkblätter:

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